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Redakteurs-ID: 47 aktuelle Jahr: 20  laufende Nummer: 026

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Seiteneigenschaften
idID-Quelle-Link

Datenblatt-Seite

1.1.3 Feststofffeuerungen (alt)
GegenstandErste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
Link1. BImSchV - Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (gesetze-im-internet.de)
Adressat

Energieberater

Datum Quelle

6

 

Kommentar

"Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 105 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 132) geändert worden ist"

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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Brennstoffe
Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 6 Allgemeine Anforderungen
§ 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
§ 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
§ 9 Gasfeuerungsanlagen
§ 10 Begrenzung der Abgasverluste
§ 11 (weggefallen)
Abschnitt 4
Überwachung
§ 12 Messöffnung
§ 13 Messeinrichtungen
§ 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
§ 15 Wiederkehrende Überwachung
§ 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
§ 17 Eigenüberwachung
§ 18 (weggefallen)
Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
§ 20 Anzeige und Nachweise
§ 21 Weitergehende Anforderungen
§ 22 Zulassung von Ausnahmen
§ 23 Zugänglichkeit der Normen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6
Übergangsregelungen
§ 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
§ 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Letzter Check

11122020 

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