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Datenblatt-Seite

GegenstandPönal
Linkhttps://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
Adressat

Wikipedia

Datum Quelle

 

Kommentar

Pönal

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Die Vertragsstrafe bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.  zb. Lieferfrist

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